Nun steht es fest: GEZ Gebuehr fuer Internetfaehige Computer

Lange wurde heiß darüber diskutiert – nun steht es fest: Ab 2007 fällt für internetfähige Computer eine GEZ-Gebühr in Höhe von 5,52 Euro an.

 

Allerdings können die meisten beruhigt sein, da die Gebühr nur für diejenigen anfallen wird, dies bislang noch keine Gebühren zahlen, sprich keinen Fernseher oder Radio angemeldet haben.

 

Vor allem betroffen werden Unternehmen sein, die nun auch GEZ-Gebühr bezahlen müssen. Zur Zeit ist allerdings noch nicht klar, ob die Gebühr für jeden Rechner anfallen wird oder die Gebühr pro Grundstrück anfällt, letzters gilt als wahrscheinlich.

 

Einen ausführlichen Bericht kann man bei Politikerscreen.de lesen.

 

Die GEZ selbst schreibt auf ihrer Webseite:

Gebührenpflicht für Internet-PCs – Neuartige Rundfunkgeräte
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter “Gebührenlexikon”.

 

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät – unabhängig von einem Internet-Zugang – grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

 

tags: Computer, Internet, GEZ, GEZ-Gebühr

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